Formen genossenschaftlicher Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Vorhaben: Vortrag beim Arbeitskreis "Räumliche Politik und Planung für die Energiewende" der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) am 21.02.2014 in Essen
Publikation: Arbeits- oder Diskussionspapiere und Berichte › Arbeits- oder Diskussionspapiere
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Im vorliegenden Beitrag werden Einblicke in die Zahl, räumliche Verteilung und Struktur von Energiegenossenschaften in Deutschland gegeben. Die Zahl an Energiegenossenschaften ist seit 2008 stark angestiegen.
Regionale Schwerpunkte liegen in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen (v. a. Region Weser-Ems).
Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft wird überwiegend dazu genutzt, Menschen eine Beteiligungsoption zu erschließen, die eher kleinere Summen zwischen 500 und 2.000 Euro investieren wollen bzw.
können. Insofern wirken Energiegenossenschaften aus rein finanzwirtschaftlicher Perspektive als Intermediäre und Vehikel für gemeinsame Investitionen von Nicht-Hochvermögenden (Non-High Net Worth Individuals). Sie tragen zur Überwindung von Unteilbarkeiten bar. Die Wahl der Rechtsform ist offenkundig von regionalen Rollenvorbildern bzw. Impulsen einzelner Mediatoren abhängig. Genossenschaftliche Bürgerenergiegesellschaften setzen überwiegend Fotovoltaik-Projekte auf öffentlichen Dächern um. Erweiterungen der
Geschäftsfelder werden im Bereich der Windenergie, bei der sich allerdings die Projektakquise als ein Hindernis erweist, sowie die regionale Vermarktung des erzeugten Stroms gesehen. Mit den Veränderungen im
EEG seit 2012 und der Einführung des Kapitalanlagesetzbuches ist es zu einem Abbruch bei der Gründungswelle von Bürgerenergiegenossenschaften gekommen. Eine gewisse Konsolidierung des Sektors ist
mittelfristig wahrscheinlich.
Regionale Schwerpunkte liegen in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen (v. a. Region Weser-Ems).
Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft wird überwiegend dazu genutzt, Menschen eine Beteiligungsoption zu erschließen, die eher kleinere Summen zwischen 500 und 2.000 Euro investieren wollen bzw.
können. Insofern wirken Energiegenossenschaften aus rein finanzwirtschaftlicher Perspektive als Intermediäre und Vehikel für gemeinsame Investitionen von Nicht-Hochvermögenden (Non-High Net Worth Individuals). Sie tragen zur Überwindung von Unteilbarkeiten bar. Die Wahl der Rechtsform ist offenkundig von regionalen Rollenvorbildern bzw. Impulsen einzelner Mediatoren abhängig. Genossenschaftliche Bürgerenergiegesellschaften setzen überwiegend Fotovoltaik-Projekte auf öffentlichen Dächern um. Erweiterungen der
Geschäftsfelder werden im Bereich der Windenergie, bei der sich allerdings die Projektakquise als ein Hindernis erweist, sowie die regionale Vermarktung des erzeugten Stroms gesehen. Mit den Veränderungen im
EEG seit 2012 und der Einführung des Kapitalanlagesetzbuches ist es zu einem Abbruch bei der Gründungswelle von Bürgerenergiegenossenschaften gekommen. Eine gewisse Konsolidierung des Sektors ist
mittelfristig wahrscheinlich.
Originalsprache | Deutsch |
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Erscheinungsort | Lüneburg |
Verlag | Universität Lüneburg, Institut für Bank-, Finanz- und Rechnungswesen (IBFR) |
Anzahl der Seiten | 25 |
Publikationsstatus | Erschienen - 02.2014 |
- Betriebswirtschaftslehre - Energiegenossenschaft, Energieversorgung, Gründung, Diffusion, Finanzierung, rechtliche Rahmensetzungen
- Energieforschung - Energiegenossenschaft, Energierecht, Kapitalmarktregulierung
- Nachhaltigkeitswissenschaft - Energiegenossenschaft, Energieversorgung, räumliche Dimension