Der Referentenentwurf für ein CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Eine erste Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung der empirischen Relevanz des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)

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Nach den negativen Erfahrungen der letzten Finanzkrise 2008/09 gewinnt in der EU die nichtfinanzielle Berichterstattung an Bedeutung. Infolge der Veröffentlichung der CSR-RL 2014/95/EU sind die EU-Mitgliedstaaten mit der Transformation der Vorgaben in nationales Recht konfrontiert. Das BMJV hat am 11.03.2016 den Referentenentwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes verabschiedet. Demnach sind bestimmte große Unternehmen, Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen erstmalig für ab dem 01.01.2017 beginnende Geschäftsjahre zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Dieser neuartigen Berichtspflicht kann entweder innerhalb des (Konzern-)Lageberichts oder durch die Aufstellung eines eigenständigen Berichts – bspw. auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) – nachgekommen werden. Eine Auswertung öffentlich zugänglicher Entsprechenserklärungen gibt Hinweise, inwiefern das derzeitige Berichterstattungsverhalten nach dem DNK als möglicher Referenzrahmen für die nichtfinanzielle Erklärung einbezogen werden kann.
OriginalspracheDeutsch
ZeitschriftDer Betrieb
Jahrgang69
Ausgabenummer15
Seiten (von - bis)841-847
Anzahl der Seiten7
ISSN0005-9935
PublikationsstatusErschienen - 2016

Zugehörige Projekte

  • Corporate governance and CSR/IR reporting

    Projekt: Forschung