Datenschutz als Werkzeug zur Antidiskriminierung
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Monsieur oder Madame? Für das Bahnfahren egal! So entschied der EuGH am 9. Januar 2025 im Rahmen eines durch den französischen Staatsrat (Conseil d’État) initiierten Vorabentscheidungsverfahrens. Dieser hatte über eine Beschwerde des französischen Vereins „Mousse“ zu entscheiden. Der Verein, der zum Zweck hat, gegen Diskriminierung der LGBTQIA* Community zu prozessieren, war zuvor bei der französischen Datenschutzbehörde („CNIL“) gegen die Praxis des französischen Eisenbahnunternehmens SNCF vorgegangen, beim Onlinekauf von Bahntickets das Geschlecht abzufragen. Die möglichen Angaben waren „Herr“ und „Frau“.
Originalsprache | Deutsch |
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Publikationsstatus | Erschienen - 06.02.2025 |
- Rechtswissenschaft