Beschäftigungswirkungen arbeits- und sozialrechtlicher Schwellenwerte
Publikation: Arbeits- oder Diskussionspapiere und Berichte › Arbeits- oder Diskussionspapiere
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Arbeits- und sozialrechtlichen Schwellenwerten wird häufig unterstellt, dass sie einen Einfluss auf die Arbeitsplatzdynamik in mittelständischen Firmen haben. Schwellenwerte geben an, ab welcher Beschäftigtenzahl ein bestimmtes Gesetz oder eine Regelung in einem Betrieb zur Anwendung kommt (z. B. Kündigungsschutzgesetz). Da die Umsetzung vieler arbeits- und sozialrechtlicher Regelungen mit zusätzlichen Kosten für die Unternehmen verbunden ist (z. B. Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes oder Freistellung von Betriebsratsmitgliedern), wurden Schwellenwerte eingeführt, um kleine und mittlere Unternehmen von den Regelungen auszunehmen und dadurch von den Kosten zu befreien. Als Begründung wird von ökonomischer und arbeitsrechtlicher Seite meist die besondere Schutzbedürftigkeit kleinerer Unternehmen genannt. Überschreitet nun ein Betrieb mit seiner Beschäftigtenzahl einen Schwellenwert, so treten die Regelungen in Kraft und damit auch die mit ihnen verbunden Kosten. Daher wird vermutet, dass Betriebe auf ein Beschäftigungswachstum über eine Schwelle verzichten, um die damit verbunden Kosten zu vermeiden. Der Beitrag geht nun der Vermutung nach, dass Schwellenwerte das Beschäftigungswachstum in Betrieben bremsen, und fasst die Beschäftigungswirkungen arbeits- und sozialrechtlicher Regelungen zusammen. Dazu wird kurz die rechtstechnische Ausgestaltung arbeits- und sozialrechtlicher Schwellenwerte dargestellt. Im Anschluss daran wird die relevante ökonomische Theorie erläutert und die Ergebnisse ökonometrischer Studien werden zusammengefasst. Der Beitrag schließt mit einem Vorschlag zur Vereinheitlichung der Schwellenwerteregelungen.
Originalsprache | Deutsch |
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Erscheinungsort | Lüneburg |
Verlag | Institut für Volkswirtschaftslehre der Universität Lüneburg |
Anzahl der Seiten | 9 |
Publikationsstatus | Erschienen - 2010 |
Bibliographische Notiz
Literaturverz. S. 8 - 9
- Volkswirtschaftslehre