Berücksichtigung statutsfremder Sicherheits- und Verhaltensregeln: Die Anwendung des Art. 17 Rom II-VO am Beispiel grenzüberschreitender Prospekthaftung

Publikation: Bücher und AnthologienBuch

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Berücksichtigung statutsfremder Sicherheits- und Verhaltensregeln: Die Anwendung des Art. 17 Rom II-VO am Beispiel grenzüberschreitender Prospekthaftung. / Keßenich, Florian.
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, 2020. 268 S. (Schriften zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht; Band 80).

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Keßenich F. Berücksichtigung statutsfremder Sicherheits- und Verhaltensregeln: Die Anwendung des Art. 17 Rom II-VO am Beispiel grenzüberschreitender Prospekthaftung. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, 2020. 268 S. (Schriften zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht). doi: 10.5771/9783748905875

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RIS

TY - BOOK

T1 - Berücksichtigung statutsfremder Sicherheits- und Verhaltensregeln

T2 - Die Anwendung des Art. 17 Rom II-VO am Beispiel grenzüberschreitender Prospekthaftung

AU - Keßenich, Florian

N1 - Zugl.: Leuphana Universität Lüneburg, Diss., 2019

PY - 2020/1/1

Y1 - 2020/1/1

N2 - Die Arbeit entwickelt ein konsistentes Konzept für die Anwendung der kollisionsrechtlichen Sondernorm des Art. 17 Rom II-VO. Dieses wird einer Fallprüfung im grenzüberschreitenden Prospekthaftungsrecht unterworfen. Wie der Verfasser erstmalig aufzeigt, kann über Art. 17 Rom II-VO in methodisch überzeugender Weise an den interessensgerechten Marktort angeknüpft werden, an dem das betreffende Wertpapier ausgegeben wurde. Damit leistet die Untersuchung nicht nur einen Beitrag für das allgemeine IPR, sondern auch das internationale Kapitalmarktrecht.Insbesondere ökonomische Gründe verlangen eine Anknüpfung an den Marktort. Nach derzeitiger Rechtslage muss jedoch an die verschiedenen Wohnortsrechte der Anleger angeknüpft werden. Dies führt aus Sicht des Emittenten zu einer Zersplitterung des Haftungsstatuts (Mosaikprinzip). Diese unangemessene Anknüpfung kann über Art. 17 Rom II-VO korrigiert werden. Die gefundenen Ergebnisse lassen sich auf andere Rechtsgebiete übertragen.

AB - Die Arbeit entwickelt ein konsistentes Konzept für die Anwendung der kollisionsrechtlichen Sondernorm des Art. 17 Rom II-VO. Dieses wird einer Fallprüfung im grenzüberschreitenden Prospekthaftungsrecht unterworfen. Wie der Verfasser erstmalig aufzeigt, kann über Art. 17 Rom II-VO in methodisch überzeugender Weise an den interessensgerechten Marktort angeknüpft werden, an dem das betreffende Wertpapier ausgegeben wurde. Damit leistet die Untersuchung nicht nur einen Beitrag für das allgemeine IPR, sondern auch das internationale Kapitalmarktrecht.Insbesondere ökonomische Gründe verlangen eine Anknüpfung an den Marktort. Nach derzeitiger Rechtslage muss jedoch an die verschiedenen Wohnortsrechte der Anleger angeknüpft werden. Dies führt aus Sicht des Emittenten zu einer Zersplitterung des Haftungsstatuts (Mosaikprinzip). Diese unangemessene Anknüpfung kann über Art. 17 Rom II-VO korrigiert werden. Die gefundenen Ergebnisse lassen sich auf andere Rechtsgebiete übertragen.

KW - Rechtswissenschaft

UR - https://www.mendeley.com/catalogue/228d4719-b410-3548-b867-1aa81cb7986c/

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M3 - Buch

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T3 - Schriften zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

BT - Berücksichtigung statutsfremder Sicherheits- und Verhaltensregeln

PB - Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG

CY - Baden-Baden

ER -

DOI

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