Art. 116 Abs. 2 GG – ein verfassungsrechtliches Auslaufmodell?
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Zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts garantiert Art. 116 Abs. 2 GG Abkömmlingen von in diskriminierender Weise ausgebürgerten Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit. Dadurch soll der Zustand wiederhergestellt werden, der ohne die Ausbürgerung bestehen würde. Daher wird insoweit regelmäßig auf das geltende Staatsangehörigkeitsrecht abgestellt. § 4 Abs. 4 StAG hat im Jahr 2000 eine Beschränkung der Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit für im Ausland geborene Kinder deutscher Staatsangehöriger eingeführt, die selbst bereits im Ausland geboren wurden. Dadurch wird möglicherweise der Anwendungsbereich des Art. 116 Abs. 2 GG dauerhaft signifikant eingeschränkt; unter Umständen wird die Norm gar obsolet. Vor diesem Hintergrund wird das Spannungsverhältnis zwischen der uneingeschränkten Anwendung des § 4 Abs. 4 StAG mit dem verfassungsrechtlich verbürgerten Recht auf Wiedereinbürgerung von Kindern zu Unrecht ausgebürgerter Deutscher erörtert.
Originalsprache | Deutsch |
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Zeitschrift | Die Öffentliche Verwaltung |
Ausgabenummer | 3/2016 |
Seiten (von - bis) | 97-105 |
Anzahl der Seiten | 9 |
ISSN | 0029-859X |
Publikationsstatus | Erschienen - 2016 |
Extern publiziert | Ja |
- Rechtswissenschaft - Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeit, Ausbürgerung, Grundgesetz