Abwasser aus Kliniken und Arztpraxen

Publikation: Beiträge in SammelwerkenKapitel

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Abwasser aus Kliniken und Arztpraxen. / Kümmerer, Klaus.
Umweltschutz in Klinik und Praxis. Hrsg. / Franz Daschner. Heidelberg: Springer, 1994. S. 131-136.

Publikation: Beiträge in SammelwerkenKapitel

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Kümmerer, K 1994, Abwasser aus Kliniken und Arztpraxen. in F Daschner (Hrsg.), Umweltschutz in Klinik und Praxis. Springer, Heidelberg, S. 131-136. https://doi.org/10.1007/978-3-642-93546-6_19

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Kümmerer, K. (1994). Abwasser aus Kliniken und Arztpraxen. In F. Daschner (Hrsg.), Umweltschutz in Klinik und Praxis (S. 131-136). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-642-93546-6_19

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Kümmerer K. Abwasser aus Kliniken und Arztpraxen. in Daschner F, Hrsg., Umweltschutz in Klinik und Praxis. Heidelberg: Springer. 1994. S. 131-136 doi: 10.1007/978-3-642-93546-6_19

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RIS

TY - CHAP

T1 - Abwasser aus Kliniken und Arztpraxen

AU - Kümmerer, Klaus

PY - 1994

Y1 - 1994

N2 - In diesem Kapitel kann nur auf einige ausgewählte Stoffe und Abwasserparameter näher eingegangen werden. Damit ist nicht gesagt, daß nicht explizit erwähnte Stoffe bedenkenlos ins Abwasser oder die Umwelt geschüttet werden dürften. Der Eintrag von Stoffen in die Umwelt und damit auch ins Abwasser ist grundsätzlich so gering als möglich zu halten. Welche Stoffe in welchen Konzentrationen in Abwasseranlagen eingeleitet werden dürfen, ist u. a. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Danach ist das Einleiten gefährlicher Stoffe ins Abwasser grundsätzlich untersagt. Gefährliche Stoffe im Sinne des WHG sind viele der in Labors, in Arztpraxen und Krankenhäusern verwendeten Chemikalien oder Medikamente.

AB - In diesem Kapitel kann nur auf einige ausgewählte Stoffe und Abwasserparameter näher eingegangen werden. Damit ist nicht gesagt, daß nicht explizit erwähnte Stoffe bedenkenlos ins Abwasser oder die Umwelt geschüttet werden dürften. Der Eintrag von Stoffen in die Umwelt und damit auch ins Abwasser ist grundsätzlich so gering als möglich zu halten. Welche Stoffe in welchen Konzentrationen in Abwasseranlagen eingeleitet werden dürfen, ist u. a. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Danach ist das Einleiten gefährlicher Stoffe ins Abwasser grundsätzlich untersagt. Gefährliche Stoffe im Sinne des WHG sind viele der in Labors, in Arztpraxen und Krankenhäusern verwendeten Chemikalien oder Medikamente.

KW - Chemie

UR - https://www.mendeley.com/catalogue/61598c34-88d3-3dcc-843e-d875d99b3d57/

U2 - 10.1007/978-3-642-93546-6_19

DO - 10.1007/978-3-642-93546-6_19

M3 - Kapitel

SN - 3-540-57124-8

SN - 978-3-540-57124-7

SP - 131

EP - 136

BT - Umweltschutz in Klinik und Praxis

A2 - Daschner, Franz

PB - Springer

CY - Heidelberg

ER -

DOI