Strukturen und Kontexte rechtskonformen Polizeihandelns Eine qualitative Untersuchung zur Rechtsbindung am Beispiel des Streifendienstes der Polizei Niedersachsen
Projekt: Forschung
Projektbeteiligte
- Kretschmann, Andrea (Wissenschaftliche Projektleitung)
Beschreibung
Rechtsnormen sind stets abstrakt; sie kommen nie ohne Konkretisierung aus. Für die polizeiliche Praxis ergibt sich daraus mit Blick auf ihre Grundrechtsinvasivität eine besondere Brisanz – gerade im Kontext anhaltender öffentlicher Debatten über polizeiliches Fehlverhalten. Denn das polizeiliche Agieren verweist immer bereits auf eine (Rechts-)Norm, die notwendig einen Bewertungsmaßstab voraussetzt. Ohne Norm, darauf hat früh Émile Durkheim hingewiesen, ist Abweichung undenkbar, ebenso wie polizeiliche Kontrolle undurchführbar wird. Die Norm konstituiert die Abweichung, da sie jeweils einen Maßstab der Bewertung und eine Grenze benötigt: eine Grenze, die anzeigt, ab wann etwas innerhalb oder außerhalb des Normbereichs liegt. Es sind daher die auf diesen Normen aufbauenden Lagebewertungen, die polizeiliche Handlungen anleiten.
Polizist:innen stellen in diesem Sinne Bindeglieder zwischen Phänomen und Recht dar. Sie entscheiden, ob ein Sachverhalt mit einem Verstoß von Rechtsnormen in Verbindung zu bringen und wie darauf adäquat zu reagieren ist. Diese Lücke zwischen Gesetz und Phänomen ist es, die von den Polizist:innen interpretativ gefüllt werden muss. Sofern die diesbezüglichen Kriterien aus sozialen Mechanismen hervorgehen, sind die professionellen Selbstverständnisse der Polizist:innen und ihr Weltverhältnis sowie organisationale Anforderungen nicht von der Rechtsbezüglichkeit der Polizeien zu trennen.
Das Projekt vollzieht vor diesem Hintergrund analytisch nach, ob und wie Polizeien Recht durchsetzen. Es fragt nach jenen Mechanismen, die Polizist:innen dazu bringen oder die es gerade verhindern, dass – nach dem Diktum von Roscoe Pound – law in the books zu law in action wird. Es zielt auf die Analyse des Verhältnisses von Recht und Polizist:innen ab, um von hier aus die sozialen und kulturellen Spezifika der Adaption rechtlicher Vorgaben im Bereich der Polizeiarbeit zu untersuchen. In einem weiteren Sinn impliziert das hier formulierte Forschungsinteresse die Frage nach dem Zustandekommen faktischer, also empirischer Rechtsgeltung innerhalb der Polizei. Dies ist rechts- und kriminalsoziologisch zentral, um zu verstehen, ob und wie Recht in diesem Bereich seine Autorität und Legitimität erlangt.
Polizist:innen stellen in diesem Sinne Bindeglieder zwischen Phänomen und Recht dar. Sie entscheiden, ob ein Sachverhalt mit einem Verstoß von Rechtsnormen in Verbindung zu bringen und wie darauf adäquat zu reagieren ist. Diese Lücke zwischen Gesetz und Phänomen ist es, die von den Polizist:innen interpretativ gefüllt werden muss. Sofern die diesbezüglichen Kriterien aus sozialen Mechanismen hervorgehen, sind die professionellen Selbstverständnisse der Polizist:innen und ihr Weltverhältnis sowie organisationale Anforderungen nicht von der Rechtsbezüglichkeit der Polizeien zu trennen.
Das Projekt vollzieht vor diesem Hintergrund analytisch nach, ob und wie Polizeien Recht durchsetzen. Es fragt nach jenen Mechanismen, die Polizist:innen dazu bringen oder die es gerade verhindern, dass – nach dem Diktum von Roscoe Pound – law in the books zu law in action wird. Es zielt auf die Analyse des Verhältnisses von Recht und Polizist:innen ab, um von hier aus die sozialen und kulturellen Spezifika der Adaption rechtlicher Vorgaben im Bereich der Polizeiarbeit zu untersuchen. In einem weiteren Sinn impliziert das hier formulierte Forschungsinteresse die Frage nach dem Zustandekommen faktischer, also empirischer Rechtsgeltung innerhalb der Polizei. Dies ist rechts- und kriminalsoziologisch zentral, um zu verstehen, ob und wie Recht in diesem Bereich seine Autorität und Legitimität erlangt.
Status | Abgeschlossen |
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Zeitraum | 15.11.21 → 15.07.22 |
Verknüpfte Aktivitäten
Strukturen und Kontexte rechtskonformen Polizeihandelns: Eine qualitative Untersuchung zur Rechtsbindung am Beispiel des Streifendienstes der Polizei Niedersachsen
Aktivität: Vorträge und Gastvorlesungen › Vorträge in anderen Veranstaltungen › Transfer