Ärztegesellschaft

Projekt: Forschung

Projektbeteiligte

Beschreibung

Mit der Ärztegesellschaft in Form einer juristischen Person des Privatrechts können sie durch Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) die Haftung für ihre unternehmerische Tätigkeit auf das Gesellschaftsvermögen zu begrenzen. Allerdings sind bei der Gestaltung der Ärztegesellschaft im Vergleich zur „konventionellen“ GmbH oder AG nicht nur die gesetzlichen Regelungen des GmbH-Gesetzes oder des Aktiengesetzes sondern zusätzlich die sozial- und berufsrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen, da Vertragsärzte sich rechtlich grundsätzlich in einem Normengeflecht aus Zivil-, Steuer- und Sozial- und Berufsrecht bewegen. Für kleinere und mittlere Unternehmen wird sich die Gründung einer Ärzte-GmbH anbieten. Ob diese sich im Wettbewerb der ambulanten Versorgung behaupten kann, wird unter anderem von ihren gesellschafts- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen abhängen, die im Folgenden näher erörtert werden. Ein weiterer Untersuchungsgegenstand ist die gesellschafts- und steuerrechtliche Identifizierung verdeckter (Gewinn-)Ausschüttungen als ein gründsrelevanter Aspekt.
StatusAbgeschlossen
Zeitraum01.01.0531.12.06