Organisationsprofil

Die Leuphana Law School ist der Ort für innovative und internationale rechtswissenschaftliche Lehre und Forschung in Deutschland. In einem vielfach ausgezeichneten Studienmodell bietet sie im akkreditierten Bachelorstudiengang Major Rechtswissenschaft (LL.B.), im akkreditierten Masterstudiengang „Rechtswissenschaft“ (LL.M.) mit der Möglichkeit, die Erste Prüfung (Erstes Juristisches Staatsexamen) zu erlangen, und im rechtswissenschaftlichen Promotionsstudium (Dr. iur.) deutschlandweit einmalige Studienbedingungen. Die Studiengänge zeichnen sich durch besonders günstige Betreuungsverhältnisse und eine besondere interdisziplinäre und internationale Orientierung aus.

Forschungsschwerpunkte

Die rechtswissenschaftliche Forschung an der Leuphana Law School ist international ausgerichtet. Die Wissenschaftler*innen der Leuphana Law School forschen in gesellschaftlich besonders bedeutsamen Bereichen und arbeiten eng mit den Wissenschaftler*innen der anderen Institute (Politikwissenschaft und Volkswirtschaftslehre) der Fakultät Staatswissenschaften und der gesamten Universität zusammen.

 

Im Mittelpunkt der Forschung stehen Fragen des transnationalen Privatrechts, Grundfragen des Öffentlichen Rechts, des Europa- und Völkerrechts sowie des europäischen und internationalen Strafrechts. Die Wissenschaftler*innen der Leuphana Law School zeichnen sich durch innovative Forschungsprojekte und -publikationen aus. Sie beraten regelmäßig Bundes- und Landesorgane (insbesondere Bundestag und Bundesrat) in Gesetzgebungsverfahren oder treten vor den deutschen und internationalen Höchstgerichten auf. Enge Forschungskooperationen bestehen etwa mit der University of Oxford, der University of Groningen, der University of Glasgow und der University of the Western Cape.

 

Im Center for European and International Law (CEIL), das der Grundlagenforschung im Europa- und Völkerrecht dient, findet eine enge Kooperation mit Wissenschaftler*innen der Fakultät Nachhaltigkeit statt. Für die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Fakultät Staatswissenschaften bietet zudem das Zentrum für Demokratieforschung einen wichtigen Rahmen.

  1. 2012
  2. Erschienen

    § 46 Abfallberatungspflicht

    Schomerus, T., 2012, Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kommentar. 3 Aufl. C.H. Beck Verlag, S. 446-452 7 S.

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  3. Erschienen

    § 47 Allgemeine Überwachung

    Schomerus, T., 2012, Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kommentar. 3 Aufl. C.H. Beck Verlag, S. 453-461 9 S.

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  4. Erschienen

    § 50 Nachweispflichten

    Schomerus, T., 2012, Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kommentar. 3 Aufl. C.H. Beck Verlag, S. 471-473 3 S.

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  5. Erschienen

    § 52 Anforderungen an Nachweise und Register

    Schomerus, T., 2012, Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kommentar. 3 Aufl. C.H. Beck Verlag, S. 476-479 4 S.

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  6. Erschienen

    § 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

    Schomerus, T., 2012, Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kommentar. 3 Aufl. C.H. Beck Verlag, S. 480-494 15 S.

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  7. Erschienen

    § 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen

    Schomerus, T., 2012, Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kommentar. 3 Aufl. C.H. Beck Verlag, S. 495-507 13 S.

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  8. Erschienen

    § 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge

    Schomerus, T., 2012, Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kommentar. 3 Aufl. C.H. Beck Verlag, S. 508-511 4 S.

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  9. Erschienen

    § 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

    Schomerus, T., 2012, Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kommentar. 3 Aufl. C.H. Beck Verlag, S. 512-527 16 S.

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  10. Erschienen

    § 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

    Schomerus, T., 2012, Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kommentar. 3 Aufl. C.H. Beck Verlag, S. 528-535 8 S.

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  11. Erschienen

    § 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

    Schomerus, T., 2012, Kreislaufwirtschaftsgesetz: Kommentar. 3 Aufl. C.H. Beck Verlag, S. 565-574 10 S.

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