Nicht einwilligungsfähige volljährige Patienten

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Nicht einwilligungsfähige volljährige Patienten. / Magnus, Dorothea.
Handbuch Ethik und Recht der Forschung am Menschen. ed. / Christian Lenk; Gunnar Duttge; Heiner Fangerau. Heidelberg: Springer, 2014. p. 353-358.

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Magnus, D 2014, Nicht einwilligungsfähige volljährige Patienten. in C Lenk, G Duttge & H Fangerau (eds), Handbuch Ethik und Recht der Forschung am Menschen. Springer, Heidelberg, pp. 353-358. https://doi.org/10.1007/978-3-642-35099-3_59

APA

Magnus, D. (2014). Nicht einwilligungsfähige volljährige Patienten. In C. Lenk, G. Duttge, & H. Fangerau (Eds.), Handbuch Ethik und Recht der Forschung am Menschen (pp. 353-358). Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-642-35099-3_59

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Magnus D. Nicht einwilligungsfähige volljährige Patienten. In Lenk C, Duttge G, Fangerau H, editors, Handbuch Ethik und Recht der Forschung am Menschen. Heidelberg: Springer. 2014. p. 353-358 doi: 10.1007/978-3-642-35099-3_59

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RIS

TY - CHAP

T1 - Nicht einwilligungsfähige volljährige Patienten

AU - Magnus, Dorothea

PY - 2014

Y1 - 2014

N2 - Forschung mit nicht einwilligungsfähigen volljährigen Patienten ist praktisch notwendig, um Erkenntnisse über ihre spezifischen Krankheiten zu gewinnen. Sie bedarf aber zugleich hoher Schutzstandards, da sich diese Gruppe nicht selbst vor Schaden und Risiken bewahren kann. Um Schutz zu gewährleisten, müssen Studien mit geringen Risiken verbunden sein, einen Nutzen erwarten lassen, subsidiär gegenüber Studien an einwilligungsfähigen erwachsenen sein, durch eine Ethikkommission kontrolliert werden und die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters enthalten. Während auf nationaler und internationaler Ebene ein weitgehender Konsens über diese Grundvoraussetzungen besteht, gibt es Abweichungen im Detail und bei weiteren Erfordernissen.

AB - Forschung mit nicht einwilligungsfähigen volljährigen Patienten ist praktisch notwendig, um Erkenntnisse über ihre spezifischen Krankheiten zu gewinnen. Sie bedarf aber zugleich hoher Schutzstandards, da sich diese Gruppe nicht selbst vor Schaden und Risiken bewahren kann. Um Schutz zu gewährleisten, müssen Studien mit geringen Risiken verbunden sein, einen Nutzen erwarten lassen, subsidiär gegenüber Studien an einwilligungsfähigen erwachsenen sein, durch eine Ethikkommission kontrolliert werden und die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters enthalten. Während auf nationaler und internationaler Ebene ein weitgehender Konsens über diese Grundvoraussetzungen besteht, gibt es Abweichungen im Detail und bei weiteren Erfordernissen.

KW - Rechtswissenschaft

U2 - 10.1007/978-3-642-35099-3_59

DO - 10.1007/978-3-642-35099-3_59

M3 - Aufsätze in Sammelwerken

SN - 978-3-642-35099-3

SP - 353

EP - 358

BT - Handbuch Ethik und Recht der Forschung am Menschen

A2 - Lenk, Christian

A2 - Duttge, Gunnar

A2 - Fangerau, Heiner

PB - Springer

CY - Heidelberg

ER -