Nachträgliche Anschaffungskosten bei Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen (Kommentierung des BFH-Urteils vom 29.03.2000, I R 22/99), Fach 12 UmwStG, § 21

Research output: Journal contributionsNotes on court decisionsResearch

Authors

Original languageGerman
JournalKommentierte Finanzrechtsprechung KFR
Volume14
Issue number1
Pages (from-to)367
Number of pages1
ISSN0932-6782
Publication statusPublished - 2000

    Research areas

  • Law

Recently viewed

Publications

  1. Die sozialpädagogische Ordnung des Sozialen
  2. Dal potere disciplinare al potere biopolitico
  3. Bewegung, Spiel und Sport im Alltag ostdeutscher Kinder
  4. Management der betrieblichen Ressourceneffizienz
  5. Mitarbeitende motivieren & einbinden
  6. Wirkung von Ozon auf die Flockbarkeit gelöster organischer Stoffe aus mechanisch und biologisch geklärtem Abwasser
  7. Untersuchungen zum Musikverstehen bei 9-12jährigen Kindern
  8. Grundlagen der Kraft bei sieben- bis elfjährigen Kindern
  9. Targeting the Islamic State's religious personnel under international humanitarian law
  10. Bankaufsichtsrechtliche Anerkennung interner Kreditportfoliomodelle
  11. Kritik, Autonomie und Widerstand bei Adorno und Derrida.
  12. Ärztliche Strafbarkeitsrisiken beim Verschreiben von Arzneimitteln für medizinisch nicht indizierte lifestyle Zwecke
  13. Vom schwierigen Vergnügen einer Kommunikation über die Idee der Nachhaltigkeit
  14. Umweltbezogenes Bewußtsein und Verhalten von Landwirten -
  15. Vorstudie Universitäre und universitätsübergreifende Voraussetzungen für Nachwuchsförderung im Themenfeld "Gender und Nachhaltigkeit"
  16. Streinz, Rudolf, Vertrag über die Europäische Union, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  17. Produktionsplanung mit Hilfe von lokalen Suchverfahren
  18. Sport- und Bewegungsangebote an offenen Ganztagsschulen in Niedersachsen
  19. Urban catalysts - temporäre Brachflächen als Potenzial der nachhaltigen Stastentwicklung
  20. Kinder und Soziale Zeit
  21. § 53 VwVfG (Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt)