Standardverschärfende Umweltgesetze nehmen durch lange Übergangsfristen erhebliche Rücksichten auf die Interessen industrieller Altnutzer. Diese Praxis beruft sich maßgeblich auf die unter Verfassungsrechtsexperten vorherrschende Rechtsauffassung, Eingriffe in bestehende gewerbliche Umweltnutzungsgestattungen berührten den Schutzbereich von Art. 14 GG. Die vorliegende Untersuchung weist durch eine detaillierte Rechtsprechungsanalyse nach, daß sich der zentrale Begründungsansatz dieser Auffassung, demzufolge Gewerbebetriebe Eigentumsrechte i. S. von Art. 14 GG sind, nicht auf die Rechtsprechung des BVerfG stützen läßt. Das BVerfG verweigert vielmehr der Sache nach seit Jahrzehnten jeglichen besonderen Eigentumsschutz für Gewerbebetriebe. Es befindet sich damit auch in Übereinstimmung mit den Kriterien, die es bisher stets zugrunde gelegt hat, wenn zu entscheiden war, welche Positionen als Eigentum i. S. von Art. 14 GG anzusehen und wann Hoheitsakte als eigentumsgrundrechtlich relevante Eingriffe in Eigentumsrechte zu qualifizieren sind. Die Arbeit stellt zugleich einen wichtigen Beitrag zur bisher defizitären Klärung der bundesverfassungsgerichtlichen Begriffe des Eigentums und des Eigentumseingriffs i. S. von Art. 14 GG dar.