Bewertung von sonstigen langfristigen Rückstellungen nach dem RÄG 2014 und AbgÄG 2014: Zur Zweckadäquanz des Markt- und Festzinsmodells im Rahmen der Abzinsung im österreichischen Bilanz- und Steuerrecht

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title = "Bewertung von sonstigen langfristigen R{\"u}ckstellungen nach dem R{\"A}G 2014 und Abg{\"A}G 2014: Zur Zweckad{\"a}quanz des Markt- und Festzinsmodells im Rahmen der Abzinsung im {\"o}sterreichischen Bilanz- und Steuerrecht ",
abstract = "Die Rechnungslegung von langfristigen R{\"u}ckstellungen au{\ss}erhalb der Sozialkapitalr{\"u}ckstellungen nach dem UGB wurde bislang ma{\ss}geblich durch die dynamische Bilanzinterpretation nach Schmalenbach gepr{\"a}gt. Unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung des Vorsichts-, Realisations- und Imparit{\"a}tsprinzips wurde das Barwertmodell mit Blick auf die bilanzgest{\"u}tzte Kapitalerhaltung verworfen. Die Neuformulierung der R{\"u}ckstellungsbewertung in der EU-Rechnungsrichtlinie 2013/34/EU hatte der {\"o}sterreichische Gesetzgeber zum Anlass genommen, in § 211 Abs 2 Satz 1 UGB idF des Rechnungslegungs-{\"A}nderungsgesetzes (R{\"A}G) 2014 eine k{\"u}nftige Abzinsung von R{\"u}ckstellungen mit einer Laufzeit von {\"u}ber einem Jahr mit einem „markt{\"u}blichen Zins“ einzufordern. In der Gesetzesbegr{\"u}ndung wird ein Wahlrecht zwischen dem durchschnittlichen Marktzinsmodell nach dem deutschen Handelsrecht und dem Festzinsmodell aus dem {\"o}sterreichischen Steuerrecht er{\"o}ffnet. Letzteres wurde erst durch das Abgaben{\"a}nderungsgesetz (Abg{\"A}G) 2014 eingef{\"u}hrt. Wenngleich berechtigterweise die Heranziehung eines aktuellen Marktzinses nach IAS 37 k{\"u}nftig unzul{\"a}ssig ist, ist sowohl die Heranziehung des durchschnittlichen Marktzinssatzes eines anderen Staates als auch die Option zwischen zwei Diskontierungsmodellen im UGB kritikw{\"u}rdig",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre",
author = "Patrick Velte",
year = "2015",
language = "Deutsch",
volume = "25",
pages = "263--270",
journal = "RWZ : Zeitschrift f{\"u}r Recht und Rechnungswesen ",
issn = "1018-3779",
publisher = "LexisNexis ARD ORAC",
number = "7/8",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Bewertung von sonstigen langfristigen Rückstellungen nach dem RÄG 2014 und AbgÄG 2014

T2 - Zur Zweckadäquanz des Markt- und Festzinsmodells im Rahmen der Abzinsung im österreichischen Bilanz- und Steuerrecht

AU - Velte, Patrick

PY - 2015

Y1 - 2015

N2 - Die Rechnungslegung von langfristigen Rückstellungen außerhalb der Sozialkapitalrückstellungen nach dem UGB wurde bislang maßgeblich durch die dynamische Bilanzinterpretation nach Schmalenbach geprägt. Unter besonderer Berücksichtigung des Vorsichts-, Realisations- und Imparitätsprinzips wurde das Barwertmodell mit Blick auf die bilanzgestützte Kapitalerhaltung verworfen. Die Neuformulierung der Rückstellungsbewertung in der EU-Rechnungsrichtlinie 2013/34/EU hatte der österreichische Gesetzgeber zum Anlass genommen, in § 211 Abs 2 Satz 1 UGB idF des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes (RÄG) 2014 eine künftige Abzinsung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit einem „marktüblichen Zins“ einzufordern. In der Gesetzesbegründung wird ein Wahlrecht zwischen dem durchschnittlichen Marktzinsmodell nach dem deutschen Handelsrecht und dem Festzinsmodell aus dem österreichischen Steuerrecht eröffnet. Letzteres wurde erst durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 eingeführt. Wenngleich berechtigterweise die Heranziehung eines aktuellen Marktzinses nach IAS 37 künftig unzulässig ist, ist sowohl die Heranziehung des durchschnittlichen Marktzinssatzes eines anderen Staates als auch die Option zwischen zwei Diskontierungsmodellen im UGB kritikwürdig

AB - Die Rechnungslegung von langfristigen Rückstellungen außerhalb der Sozialkapitalrückstellungen nach dem UGB wurde bislang maßgeblich durch die dynamische Bilanzinterpretation nach Schmalenbach geprägt. Unter besonderer Berücksichtigung des Vorsichts-, Realisations- und Imparitätsprinzips wurde das Barwertmodell mit Blick auf die bilanzgestützte Kapitalerhaltung verworfen. Die Neuformulierung der Rückstellungsbewertung in der EU-Rechnungsrichtlinie 2013/34/EU hatte der österreichische Gesetzgeber zum Anlass genommen, in § 211 Abs 2 Satz 1 UGB idF des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes (RÄG) 2014 eine künftige Abzinsung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit einem „marktüblichen Zins“ einzufordern. In der Gesetzesbegründung wird ein Wahlrecht zwischen dem durchschnittlichen Marktzinsmodell nach dem deutschen Handelsrecht und dem Festzinsmodell aus dem österreichischen Steuerrecht eröffnet. Letzteres wurde erst durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 eingeführt. Wenngleich berechtigterweise die Heranziehung eines aktuellen Marktzinses nach IAS 37 künftig unzulässig ist, ist sowohl die Heranziehung des durchschnittlichen Marktzinssatzes eines anderen Staates als auch die Option zwischen zwei Diskontierungsmodellen im UGB kritikwürdig

KW - Betriebswirtschaftslehre

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 25

SP - 263

EP - 270

JO - RWZ : Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen

JF - RWZ : Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen

SN - 1018-3779

IS - 7/8

M1 - 63

ER -