Bewertung von sonstigen langfristigen Rückstellungen nach dem RÄG 2014 und AbgÄG 2014: Zur Zweckadäquanz des Markt- und Festzinsmodells im Rahmen der Abzinsung im österreichischen Bilanz- und Steuerrecht
Research output: Journal contributions › Journal articles › Research › peer-review
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In: RWZ : Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen , Vol. 25, No. 7/8, 63, 2015, p. 263-270.
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T1 - Bewertung von sonstigen langfristigen Rückstellungen nach dem RÄG 2014 und AbgÄG 2014
T2 - Zur Zweckadäquanz des Markt- und Festzinsmodells im Rahmen der Abzinsung im österreichischen Bilanz- und Steuerrecht
AU - Velte, Patrick
PY - 2015
Y1 - 2015
N2 - Die Rechnungslegung von langfristigen Rückstellungen außerhalb der Sozialkapitalrückstellungen nach dem UGB wurde bislang maßgeblich durch die dynamische Bilanzinterpretation nach Schmalenbach geprägt. Unter besonderer Berücksichtigung des Vorsichts-, Realisations- und Imparitätsprinzips wurde das Barwertmodell mit Blick auf die bilanzgestützte Kapitalerhaltung verworfen. Die Neuformulierung der Rückstellungsbewertung in der EU-Rechnungsrichtlinie 2013/34/EU hatte der österreichische Gesetzgeber zum Anlass genommen, in § 211 Abs 2 Satz 1 UGB idF des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes (RÄG) 2014 eine künftige Abzinsung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit einem „marktüblichen Zins“ einzufordern. In der Gesetzesbegründung wird ein Wahlrecht zwischen dem durchschnittlichen Marktzinsmodell nach dem deutschen Handelsrecht und dem Festzinsmodell aus dem österreichischen Steuerrecht eröffnet. Letzteres wurde erst durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 eingeführt. Wenngleich berechtigterweise die Heranziehung eines aktuellen Marktzinses nach IAS 37 künftig unzulässig ist, ist sowohl die Heranziehung des durchschnittlichen Marktzinssatzes eines anderen Staates als auch die Option zwischen zwei Diskontierungsmodellen im UGB kritikwürdig
AB - Die Rechnungslegung von langfristigen Rückstellungen außerhalb der Sozialkapitalrückstellungen nach dem UGB wurde bislang maßgeblich durch die dynamische Bilanzinterpretation nach Schmalenbach geprägt. Unter besonderer Berücksichtigung des Vorsichts-, Realisations- und Imparitätsprinzips wurde das Barwertmodell mit Blick auf die bilanzgestützte Kapitalerhaltung verworfen. Die Neuformulierung der Rückstellungsbewertung in der EU-Rechnungsrichtlinie 2013/34/EU hatte der österreichische Gesetzgeber zum Anlass genommen, in § 211 Abs 2 Satz 1 UGB idF des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes (RÄG) 2014 eine künftige Abzinsung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit einem „marktüblichen Zins“ einzufordern. In der Gesetzesbegründung wird ein Wahlrecht zwischen dem durchschnittlichen Marktzinsmodell nach dem deutschen Handelsrecht und dem Festzinsmodell aus dem österreichischen Steuerrecht eröffnet. Letzteres wurde erst durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 eingeführt. Wenngleich berechtigterweise die Heranziehung eines aktuellen Marktzinses nach IAS 37 künftig unzulässig ist, ist sowohl die Heranziehung des durchschnittlichen Marktzinssatzes eines anderen Staates als auch die Option zwischen zwei Diskontierungsmodellen im UGB kritikwürdig
KW - Betriebswirtschaftslehre
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 25
SP - 263
EP - 270
JO - RWZ : Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen
JF - RWZ : Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen
SN - 1018-3779
IS - 7/8
M1 - 63
ER -