Zukunft der nichtfinanziellen Berichterstattung: Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz als Zwischenlösung !?
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Die Umsetzung der sog. EU-CSR-Richtlinie in das deutsche Handelsrecht impliziert (vorerst) lediglich eine zwingende Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung und keine Bereitstellung eines vollständigen Nachhaltigkeitsberichts oder sogar eines integrierten Berichts. Infolge des prinzipienorientierten Aufbaus des IIRC-Rahmenkonzepts und der bisherigen Nichtexistenz von konkreten Prüfungsstandards kann auch die Qualität der integrierten Berichterstattung eingeschränkt sein. Während die bisherigen gesetzlichen Regulierungen infolge des Kompromisscharakters der europäischen Richtlinienumsetzung (vorerst) lediglich eine Teilmenge der Nachhaltigkeitsberichterstattung und auch keine integrierte Berichterstattung vorsehen, wäre eine Konkretisierung des IIRC-Rahmenkonzepts erstrebenswert. Ein weiterer positiver Effekt könnte sich durch die letzten Reformen zur Stärkung der Qualität der Corporate Governance in der EU ergeben (z.B. Diversity, Prüfungsausschüsse), die sich positiv auf die Implementierung des Integrated Reportings auswirken können.
Originalsprache | Deutsch |
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Aufsatznummer | DB1248925 |
Zeitschrift | Der Betrieb |
Jahrgang | 70 |
Ausgabenummer | 48 |
Seiten (von - bis) | 2813-2820 |
Anzahl der Seiten | 8 |
ISSN | 0005-9935 |
Publikationsstatus | Erschienen - 2017 |
Zugehörige Projekte
Corporate governance and CSR/IR reporting
Projekt: Forschung