Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten: Mögliche Implikationen für die handelsrechtliche Umsetzung der „EU-CSR-Richtlinie“ bei der nichtfinanziellen Erklärung vor dem Hintergrund internationaler Forschungsergebnisse
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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in: Der Konzern : Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung der verbundenen Unternehmen, Jahrgang 14, Nr. 1, DK1169008, 2016, S. 13-19.
Publikation: Beiträge in Zeitschriften › Zeitschriftenaufsätze › Forschung › begutachtet
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TY - JOUR
T1 - Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
T2 - Mögliche Implikationen für die handelsrechtliche Umsetzung der „EU-CSR-Richtlinie“ bei der nichtfinanziellen Erklärung vor dem Hintergrund internationaler Forschungsergebnisse
AU - Velte, Patrick
AU - Stawinoga, Martin
PY - 2016
Y1 - 2016
N2 - Durch die Richtlinie 2014/95/EU (sog. EU-CSR-Richtlinie) müssen bestimmte Unternehmen ab dem 01.01.2017 eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen, die in den (Konzern-)Lagebericht, einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht oder Integrated Report eingegliedert werden kann. Neben diesem Ausweiswahlrecht besteht ebenfalls die Möglichkeit, die formelle Prüfung um eine materielle Beurteilung der CSR-spezifischen Informationen durch eine unabhängige Instanz zu erweitern. Wenngleich die nationale Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie noch aussteht, hat sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in ihrem Konzeptpapier für eine Weiterleitung der Mitgliedstaatenwahlrechte an die Unternehmen ausgesprochen. Da die (freiwillige) Offenlegung von geprüften Nachhaltigkeitsberichten aus internationaler Sicht in den letzten Jahren stark zugenommen hat, ist es wenig verwunderlich, dass sich die empirische CSR-Forschung aus internationaler Sicht diesem Thema angenommen hat. Erstmals für das deutschsprachige Schrifttum werden im Folgenden zentrale Ergebnisse empirischer Studien zu Ursache-Wirkungs-Beziehungen bei der (freiwilligen) Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten vorgestellt, welche wertvolle Impulse für die künftige Regulierung der nichtfinanziellen Erklärung im deutschen Handelsrecht geben.
AB - Durch die Richtlinie 2014/95/EU (sog. EU-CSR-Richtlinie) müssen bestimmte Unternehmen ab dem 01.01.2017 eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen, die in den (Konzern-)Lagebericht, einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht oder Integrated Report eingegliedert werden kann. Neben diesem Ausweiswahlrecht besteht ebenfalls die Möglichkeit, die formelle Prüfung um eine materielle Beurteilung der CSR-spezifischen Informationen durch eine unabhängige Instanz zu erweitern. Wenngleich die nationale Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie noch aussteht, hat sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in ihrem Konzeptpapier für eine Weiterleitung der Mitgliedstaatenwahlrechte an die Unternehmen ausgesprochen. Da die (freiwillige) Offenlegung von geprüften Nachhaltigkeitsberichten aus internationaler Sicht in den letzten Jahren stark zugenommen hat, ist es wenig verwunderlich, dass sich die empirische CSR-Forschung aus internationaler Sicht diesem Thema angenommen hat. Erstmals für das deutschsprachige Schrifttum werden im Folgenden zentrale Ergebnisse empirischer Studien zu Ursache-Wirkungs-Beziehungen bei der (freiwilligen) Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten vorgestellt, welche wertvolle Impulse für die künftige Regulierung der nichtfinanziellen Erklärung im deutschen Handelsrecht geben.
KW - Betriebswirtschaftslehre
KW - Nachhaltigkeitswissenschaft
M3 - Zeitschriftenaufsätze
VL - 14
SP - 13
EP - 19
JO - Der Konzern : Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung der verbundenen Unternehmen
JF - Der Konzern : Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung der verbundenen Unternehmen
SN - 1611-2296
IS - 1
M1 - DK1169008
ER -