Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten: Mögliche Implikationen für die handelsrechtliche Umsetzung der „EU-CSR-Richtlinie“ bei der nichtfinanziellen Erklärung vor dem Hintergrund internationaler Forschungsergebnisse

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@article{ddb1e9631df5446f95fec696d99f3c35,
title = "Pr{\"u}fung von Nachhaltigkeitsberichten: M{\"o}gliche Implikationen f{\"u}r die handelsrechtliche Umsetzung der „EU-CSR-Richtlinie“ bei der nichtfinanziellen Erkl{\"a}rung vor dem Hintergrund internationaler Forschungsergebnisse",
abstract = "Durch die Richtlinie 2014/95/EU (sog. EU-CSR-Richtlinie) m{\"u}ssen bestimmte Unternehmen ab dem 01.01.2017 eine nichtfinanzielle Erkl{\"a}rung erstellen, die in den (Konzern-)Lagebericht, einen eigenst{\"a}ndigen Nachhaltigkeitsbericht oder Integrated Report eingegliedert werden kann. Neben diesem Ausweiswahlrecht besteht ebenfalls die M{\"o}glichkeit, die formelle Pr{\"u}fung um eine materielle Beurteilung der CSR-spezifischen Informationen durch eine unabh{\"a}ngige Instanz zu erweitern. Wenngleich die nationale Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie noch aussteht, hat sich das Bundesministerium der Justiz und f{\"u}r Verbraucherschutz (BMJV) in ihrem Konzeptpapier f{\"u}r eine Weiterleitung der Mitgliedstaatenwahlrechte an die Unternehmen ausgesprochen. Da die (freiwillige) Offenlegung von gepr{\"u}ften Nachhaltigkeitsberichten aus internationaler Sicht in den letzten Jahren stark zugenommen hat, ist es wenig verwunderlich, dass sich die empirische CSR-Forschung aus internationaler Sicht diesem Thema angenommen hat. Erstmals f{\"u}r das deutschsprachige Schrifttum werden im Folgenden zentrale Ergebnisse empirischer Studien zu Ursache-Wirkungs-Beziehungen bei der (freiwilligen) Pr{\"u}fung von Nachhaltigkeitsberichten vorgestellt, welche wertvolle Impulse f{\"u}r die k{\"u}nftige Regulierung der nichtfinanziellen Erkl{\"a}rung im deutschen Handelsrecht geben. ",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre, Nachhaltigkeitswissenschaft",
author = "Patrick Velte and Martin Stawinoga",
year = "2016",
language = "Deutsch",
volume = "14",
pages = "13--19",
journal = "Der Konzern : Zeitschrift f{\"u}r Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung der verbundenen Unternehmen",
issn = "1611-2296",
publisher = "Handelsblatt Fachmedien GmbH",
number = "1",

}

RIS

TY - JOUR

T1 - Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

T2 - Mögliche Implikationen für die handelsrechtliche Umsetzung der „EU-CSR-Richtlinie“ bei der nichtfinanziellen Erklärung vor dem Hintergrund internationaler Forschungsergebnisse

AU - Velte, Patrick

AU - Stawinoga, Martin

PY - 2016

Y1 - 2016

N2 - Durch die Richtlinie 2014/95/EU (sog. EU-CSR-Richtlinie) müssen bestimmte Unternehmen ab dem 01.01.2017 eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen, die in den (Konzern-)Lagebericht, einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht oder Integrated Report eingegliedert werden kann. Neben diesem Ausweiswahlrecht besteht ebenfalls die Möglichkeit, die formelle Prüfung um eine materielle Beurteilung der CSR-spezifischen Informationen durch eine unabhängige Instanz zu erweitern. Wenngleich die nationale Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie noch aussteht, hat sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in ihrem Konzeptpapier für eine Weiterleitung der Mitgliedstaatenwahlrechte an die Unternehmen ausgesprochen. Da die (freiwillige) Offenlegung von geprüften Nachhaltigkeitsberichten aus internationaler Sicht in den letzten Jahren stark zugenommen hat, ist es wenig verwunderlich, dass sich die empirische CSR-Forschung aus internationaler Sicht diesem Thema angenommen hat. Erstmals für das deutschsprachige Schrifttum werden im Folgenden zentrale Ergebnisse empirischer Studien zu Ursache-Wirkungs-Beziehungen bei der (freiwilligen) Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten vorgestellt, welche wertvolle Impulse für die künftige Regulierung der nichtfinanziellen Erklärung im deutschen Handelsrecht geben.

AB - Durch die Richtlinie 2014/95/EU (sog. EU-CSR-Richtlinie) müssen bestimmte Unternehmen ab dem 01.01.2017 eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen, die in den (Konzern-)Lagebericht, einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht oder Integrated Report eingegliedert werden kann. Neben diesem Ausweiswahlrecht besteht ebenfalls die Möglichkeit, die formelle Prüfung um eine materielle Beurteilung der CSR-spezifischen Informationen durch eine unabhängige Instanz zu erweitern. Wenngleich die nationale Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie noch aussteht, hat sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in ihrem Konzeptpapier für eine Weiterleitung der Mitgliedstaatenwahlrechte an die Unternehmen ausgesprochen. Da die (freiwillige) Offenlegung von geprüften Nachhaltigkeitsberichten aus internationaler Sicht in den letzten Jahren stark zugenommen hat, ist es wenig verwunderlich, dass sich die empirische CSR-Forschung aus internationaler Sicht diesem Thema angenommen hat. Erstmals für das deutschsprachige Schrifttum werden im Folgenden zentrale Ergebnisse empirischer Studien zu Ursache-Wirkungs-Beziehungen bei der (freiwilligen) Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten vorgestellt, welche wertvolle Impulse für die künftige Regulierung der nichtfinanziellen Erklärung im deutschen Handelsrecht geben.

KW - Betriebswirtschaftslehre

KW - Nachhaltigkeitswissenschaft

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 14

SP - 13

EP - 19

JO - Der Konzern : Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung der verbundenen Unternehmen

JF - Der Konzern : Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung der verbundenen Unternehmen

SN - 1611-2296

IS - 1

M1 - DK1169008

ER -

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