Länderleitentscheidungen durch das Bundesverwaltungsgericht. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren
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Die Entscheidungspraxis in Asylverfahren ist sowohl beim BAMF als auch bei den Gerichten uneinheitlich. Dabei hängt nicht nur die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der
Antragsstellenden von den jeweiligen Entscheider*innen oder Richter*innen ab, sondern auch die Beurteilung der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat. Die Bundesregierung schlägt nun vor, das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sogenannte Länderleitentscheidungen treffen zu lassen, ihm also eine Tatsachenkompetenz zu grundlegenden Fragen zu verleihen. Die hinter der Uneinheitlichkeit stehenden Probleme werden damit nur teilweise gelöst. Statt auf top-down Lösungen zu setzen, sollte eine Rationalisierung der Entscheidungspraxis bottom-up angestrebt werden. Der Weg: Transparenz und eine wissenschaftliche Begleitung.
Antragsstellenden von den jeweiligen Entscheider*innen oder Richter*innen ab, sondern auch die Beurteilung der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat. Die Bundesregierung schlägt nun vor, das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sogenannte Länderleitentscheidungen treffen zu lassen, ihm also eine Tatsachenkompetenz zu grundlegenden Fragen zu verleihen. Die hinter der Uneinheitlichkeit stehenden Probleme werden damit nur teilweise gelöst. Statt auf top-down Lösungen zu setzen, sollte eine Rationalisierung der Entscheidungspraxis bottom-up angestrebt werden. Der Weg: Transparenz und eine wissenschaftliche Begleitung.
Originalsprache | Deutsch |
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DOIs | |
Publikationsstatus | Erschienen - 08.11.2022 |
Extern publiziert | Ja |
- Rechtswissenschaft