Kommentierungen Art. 92 GG: Gerichtsorganisation
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Berliner Kommentar zum Grundgesetz. Hrsg. / Karl-Heinrich Friauf; Wolfram Höfling. 2019.
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RIS
TY - CHAP
T1 - Kommentierungen Art. 92 GG
T2 - Gerichtsorganisation
AU - Terhechte, Jörg Philipp
N1 - Loseblatt
PY - 2019
Y1 - 2019
N2 - Der Berliner Kommentar zum Grundgesetzverdeutlicht die Bezüge zum Gemeinschaftsrecht und zum internationalen Rechtanalysiert dogmatisch fundiert und kritisch reflektierendarbeitet für Sie heraus, wie sich die einzelnen Bestimmungen auf das einfache Recht und die praktische Rechtsarbeit auswirken.Das Werk folgt bei den einzelnen Erläuterungen einem einheitlichen Gliederungsraster: Erstens: die Entwicklungslinien der Verfassungsbestimmungen einschließlich der dogmen- und entstehungsgeschichtlichen Aspekte.Zweitens: die gemeinschaftsrechtlichen, internationalrechtlichen und rechtsvergleichenden Bezüge.Drittens: die eigentliche Kommentierung. Dabei wird die herausragende Bedeutung der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts ausführlich gewürdigt, ohne damit aber einem Bundeserfassungsgerichtspositivismus“das Wort zu reden.Viertens: eine zusammenfassende Bewertung der Verfassungsbestimmungen und ihrer Wirkung auf die einfache RechtsordnungFünftens: eine Auflistung dereinschlägigen Leitentscheidungen.
AB - Der Berliner Kommentar zum Grundgesetzverdeutlicht die Bezüge zum Gemeinschaftsrecht und zum internationalen Rechtanalysiert dogmatisch fundiert und kritisch reflektierendarbeitet für Sie heraus, wie sich die einzelnen Bestimmungen auf das einfache Recht und die praktische Rechtsarbeit auswirken.Das Werk folgt bei den einzelnen Erläuterungen einem einheitlichen Gliederungsraster: Erstens: die Entwicklungslinien der Verfassungsbestimmungen einschließlich der dogmen- und entstehungsgeschichtlichen Aspekte.Zweitens: die gemeinschaftsrechtlichen, internationalrechtlichen und rechtsvergleichenden Bezüge.Drittens: die eigentliche Kommentierung. Dabei wird die herausragende Bedeutung der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts ausführlich gewürdigt, ohne damit aber einem Bundeserfassungsgerichtspositivismus“das Wort zu reden.Viertens: eine zusammenfassende Bewertung der Verfassungsbestimmungen und ihrer Wirkung auf die einfache RechtsordnungFünftens: eine Auflistung dereinschlägigen Leitentscheidungen.
M3 - Beiträge in Kommentarsammlungen
BT - Berliner Kommentar zum Grundgesetz
A2 - Friauf, Karl-Heinrich
A2 - Höfling, Wolfram
ER -