Kommentierung von Art. 3 EUV: Ziele der EU

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Kommentierung von Art. 3 EUV: Ziele der EU. / Terhechte, Jörg.
Kommentar zur Europäischen Union: EUV/AEUV: 82. Ergänzungslieferung / Loseblatt . Hrsg. / Eberhard Grabitz; Meinhard Hilf; Martin Nettesheim. 82. Aufl. München: C.H. Beck Verlag, 2024.

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Terhechte, J 2024, Kommentierung von Art. 3 EUV: Ziele der EU. in E Grabitz, M Hilf & M Nettesheim (Hrsg.), Kommentar zur Europäischen Union: EUV/AEUV: 82. Ergänzungslieferung / Loseblatt . 82 Aufl., C.H. Beck Verlag, München. <https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-GrabitzHNKoEUR-G-euv2009-A-3>

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Terhechte, J. (2024). Kommentierung von Art. 3 EUV: Ziele der EU. In E. Grabitz, M. Hilf, & M. Nettesheim (Hrsg.), Kommentar zur Europäischen Union: EUV/AEUV: 82. Ergänzungslieferung / Loseblatt (82 Aufl.). C.H. Beck Verlag. https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-GrabitzHNKoEUR-G-euv2009-A-3

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Terhechte J. Kommentierung von Art. 3 EUV: Ziele der EU. in Grabitz E, Hilf M, Nettesheim M, Hrsg., Kommentar zur Europäischen Union: EUV/AEUV: 82. Ergänzungslieferung / Loseblatt . 82 Aufl. München: C.H. Beck Verlag. 2024

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title = "Kommentierung von Art. 3 EUV: Ziele der EU",
abstract = "(1) Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer V{\"o}lker zu f{\"o}rdern.(2) Die Union bietet ihren B{\"u}rgerinnen und B{\"u}rgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem – in Verbindung mit geeigneten Ma{\ss}nahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Au{\ss}engrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verh{\"u}tung und Bek{\"a}mpfung der Kriminalit{\"a}t – der freie Personenverkehr gew{\"a}hrleistet ist.(3) Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilit{\"a}t, eine in hohem Ma{\ss}e wettbewerbsf{\"a}hige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbesch{\"a}ftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Ma{\ss} an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualit{\"a}t hin. Sie f{\"o}rdert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.Sie bek{\"a}mpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und f{\"o}rdert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und M{\"a}nnern, die Solidarit{\"a}t zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.Sie f{\"o}rdert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarit{\"a}t zwischen den Mitgliedstaaten.Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt f{\"u}r den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.(4) Die Union errichtet eine Wirtschafts- und W{\"a}hrungsunion, deren W{\"a}hrung der Euro ist.(5) In ihren Beziehungen zur {\"u}brigen Welt sch{\"u}tzt und f{\"o}rdert die Union ihre Werte und Interessen und tr{\"a}gt zum Schutz ihrer B{\"u}rgerinnen und B{\"u}rger bei. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarit{\"a}t und gegenseitiger Achtung unter den V{\"o}lkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des V{\"o}lkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grunds{\"a}tze der Charta der Vereinten Nationen.(6) Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zust{\"a}ndigkeiten, die ihr in den Vertr{\"a}gen {\"u}bertragen sind.",
keywords = "Rechtswissenschaft, Euro{\"a}ische Union, Europarecht",
author = "J{\"o}rg Terhechte",
year = "2024",
month = may,
language = "Deutsch",
isbn = "978-3-406-81259-0",
editor = "Eberhard Grabitz and Meinhard Hilf and Martin Nettesheim",
booktitle = "Kommentar zur Europ{\"a}ischen Union: EUV/AEUV",
publisher = "C.H. Beck Verlag",
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RIS

TY - CHAP

T1 - Kommentierung von Art. 3 EUV: Ziele der EU

AU - Terhechte, Jörg

PY - 2024/5

Y1 - 2024/5

N2 - (1) Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.(2) Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität – der freie Personenverkehr gewährleistet ist.(3) Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.Sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.(4) Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.(5) In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen und trägt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger bei. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.(6) Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten, die ihr in den Verträgen übertragen sind.

AB - (1) Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.(2) Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität – der freie Personenverkehr gewährleistet ist.(3) Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.Sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.(4) Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.(5) In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen und trägt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger bei. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.(6) Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten, die ihr in den Verträgen übertragen sind.

KW - Rechtswissenschaft

KW - Euroäische Union

KW - Europarecht

M3 - Lexikonbeiträge

SN - 978-3-406-81259-0

BT - Kommentar zur Europäischen Union: EUV/AEUV

A2 - Grabitz, Eberhard

A2 - Hilf, Meinhard

A2 - Nettesheim, Martin

PB - C.H. Beck Verlag

CY - München

ER -