Koalitionsbildungen im Rahmen der Corporate Governance als Anlass für weitere Reformen des unternehmerischen Überwachungssystems

Publikation: Beiträge in ZeitschriftenZeitschriftenaufsätzeForschungbegutachtet

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Koalitionsbildungen im Rahmen der Corporate Governance als Anlass für weitere Reformen des unternehmerischen Überwachungssystems. / Velte, Patrick; Weber, Stefan .
in: Zeitschrift für Planung & Unternehmenssteuerung, Jahrgang 20, Nr. 4, 03.2010, S. 393-417.

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title = "Koalitionsbildungen im Rahmen der Corporate Governance als Anlass f{\"u}r weitere Reformen des unternehmerischen {\"U}berwachungssystems",
abstract = "Erkl{\"a}rungsans{\"a}tze f{\"u}r Koalitionsbildungen im Rahmen der Corporate Governance bieten die traditionellen agencytheoretischen Modelle und Quasi-Renten-Ans{\"a}tze einerseits und die Organisations- und Stewardship-Theorie andererseits. W{\"a}hrend sich die beiden erstgenannten Ans{\"a}tze ausschlie{\ss}lich auf die M{\"o}glichkeit einer Koalitionsbildung zwischen Vorstand und Abschlusspr{\"u}fer – ggf. erweitert um den Aufsichtsrat – zulasten der Hauptversammlung beziehen, lassen sich die Organisations- und Stewardship-Theorie zur Erkl{\"a}rung einer Kooperation zwischen Aufsichtsrat und Abschlusspr{\"u}fer zugunsten der Hauptversammlung heranziehen. Unter Zugrundelegung dieser Theorieans{\"a}tze erfolgt im vorliegenden Beitrag eine Wertung der im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) implementierten Ma{\ss}nahmen zur Regulierung des Verh{\"a}ltnisses zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Abschlusspr{\"u}fer. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der nationale Gesetzgeber punktuell Ma{\ss}nahmen zur Senkung des Koalitionsrisikos zwischen Vorstand und Abschlusspr{\"u}fer und zu einer gleichzeitigen Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlusspr{\"u}fer ergriffen hat. Zu nennen sind neben der Konkretisierung des Anforderungsprofils an Aufsichtsr{\"a}te und Pr{\"u}fungsaussch{\"u}sse insbesondere die Betonung der {\"U}berwachung der Unabh{\"a}ngigkeit des Abschlusspr{\"u}fers durch den Aufsichtsrat sowie der erweiterten m{\"u}ndlichen und schriftlichen Berichterstattung des Abschlusspr{\"u}fers {\"u}ber seine Unabh{\"a}ngigkeit. Es ist jedoch gleichzeitig festzustellen, dass insbesondere aus Sicht der Agency-Theorie weiterer normativer Handlungsbedarf nach dem BilMoG besteht. So hat der Vorstand de facto weiterhin die M{\"o}glichkeit, Einfluss auf die Pr{\"u}fungsqualit{\"a}t zu nehmen. Dies kann etwa durch eine Beeinflussung des Aufsichtsrats bei der Abgabe des Vorschlags zur Wahl des Abschlusspr{\"u}fers und der Erteilung des Pr{\"u}fungsauftrags, die Vergabe von Nichtpr{\"u}fungsauftr{\"a}gen, die vorherige Stellungnahme zum Pr{\"u}fungsbericht des Abschlusspr{\"u}fers sowie durch die Nichtaush{\"a}ndigung des Management Letters an den Aufsichtsrat bewirkt werden.",
keywords = "Betriebswirtschaftslehre",
author = "Patrick Velte and Stefan Weber",
year = "2010",
month = mar,
doi = "10.1007/s00187-010-0097-0",
language = "Deutsch",
volume = "20",
pages = "393--417",
journal = "Zeitschrift f{\"u}r Planung & Unternehmenssteuerung",
issn = "1613-8392",
publisher = "Springer",
number = "4",

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RIS

TY - JOUR

T1 - Koalitionsbildungen im Rahmen der Corporate Governance als Anlass für weitere Reformen des unternehmerischen Überwachungssystems

AU - Velte, Patrick

AU - Weber, Stefan

PY - 2010/3

Y1 - 2010/3

N2 - Erklärungsansätze für Koalitionsbildungen im Rahmen der Corporate Governance bieten die traditionellen agencytheoretischen Modelle und Quasi-Renten-Ansätze einerseits und die Organisations- und Stewardship-Theorie andererseits. Während sich die beiden erstgenannten Ansätze ausschließlich auf die Möglichkeit einer Koalitionsbildung zwischen Vorstand und Abschlussprüfer – ggf. erweitert um den Aufsichtsrat – zulasten der Hauptversammlung beziehen, lassen sich die Organisations- und Stewardship-Theorie zur Erklärung einer Kooperation zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer zugunsten der Hauptversammlung heranziehen. Unter Zugrundelegung dieser Theorieansätze erfolgt im vorliegenden Beitrag eine Wertung der im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) implementierten Maßnahmen zur Regulierung des Verhältnisses zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der nationale Gesetzgeber punktuell Maßnahmen zur Senkung des Koalitionsrisikos zwischen Vorstand und Abschlussprüfer und zu einer gleichzeitigen Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer ergriffen hat. Zu nennen sind neben der Konkretisierung des Anforderungsprofils an Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse insbesondere die Betonung der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat sowie der erweiterten mündlichen und schriftlichen Berichterstattung des Abschlussprüfers über seine Unabhängigkeit. Es ist jedoch gleichzeitig festzustellen, dass insbesondere aus Sicht der Agency-Theorie weiterer normativer Handlungsbedarf nach dem BilMoG besteht. So hat der Vorstand de facto weiterhin die Möglichkeit, Einfluss auf die Prüfungsqualität zu nehmen. Dies kann etwa durch eine Beeinflussung des Aufsichtsrats bei der Abgabe des Vorschlags zur Wahl des Abschlussprüfers und der Erteilung des Prüfungsauftrags, die Vergabe von Nichtprüfungsaufträgen, die vorherige Stellungnahme zum Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sowie durch die Nichtaushändigung des Management Letters an den Aufsichtsrat bewirkt werden.

AB - Erklärungsansätze für Koalitionsbildungen im Rahmen der Corporate Governance bieten die traditionellen agencytheoretischen Modelle und Quasi-Renten-Ansätze einerseits und die Organisations- und Stewardship-Theorie andererseits. Während sich die beiden erstgenannten Ansätze ausschließlich auf die Möglichkeit einer Koalitionsbildung zwischen Vorstand und Abschlussprüfer – ggf. erweitert um den Aufsichtsrat – zulasten der Hauptversammlung beziehen, lassen sich die Organisations- und Stewardship-Theorie zur Erklärung einer Kooperation zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer zugunsten der Hauptversammlung heranziehen. Unter Zugrundelegung dieser Theorieansätze erfolgt im vorliegenden Beitrag eine Wertung der im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) implementierten Maßnahmen zur Regulierung des Verhältnisses zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der nationale Gesetzgeber punktuell Maßnahmen zur Senkung des Koalitionsrisikos zwischen Vorstand und Abschlussprüfer und zu einer gleichzeitigen Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer ergriffen hat. Zu nennen sind neben der Konkretisierung des Anforderungsprofils an Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse insbesondere die Betonung der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat sowie der erweiterten mündlichen und schriftlichen Berichterstattung des Abschlussprüfers über seine Unabhängigkeit. Es ist jedoch gleichzeitig festzustellen, dass insbesondere aus Sicht der Agency-Theorie weiterer normativer Handlungsbedarf nach dem BilMoG besteht. So hat der Vorstand de facto weiterhin die Möglichkeit, Einfluss auf die Prüfungsqualität zu nehmen. Dies kann etwa durch eine Beeinflussung des Aufsichtsrats bei der Abgabe des Vorschlags zur Wahl des Abschlussprüfers und der Erteilung des Prüfungsauftrags, die Vergabe von Nichtprüfungsaufträgen, die vorherige Stellungnahme zum Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sowie durch die Nichtaushändigung des Management Letters an den Aufsichtsrat bewirkt werden.

KW - Betriebswirtschaftslehre

UR - http://www.scopus.com/inward/record.url?scp=77953951970&partnerID=8YFLogxK

U2 - 10.1007/s00187-010-0097-0

DO - 10.1007/s00187-010-0097-0

M3 - Zeitschriftenaufsätze

VL - 20

SP - 393

EP - 417

JO - Zeitschrift für Planung & Unternehmenssteuerung

JF - Zeitschrift für Planung & Unternehmenssteuerung

SN - 1613-8392

IS - 4

ER -

DOI