Conduct or Construct Ourselves? Cultural Criminology’ und ‚Governmentality’ im Vergleich
Publikation: Arbeits- oder Diskussionspapiere und Berichte › Arbeits- oder Diskussionspapiere
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Wien: Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS), 2008. (IRKS Working Paper; Nr. 8).
Publikation: Arbeits- oder Diskussionspapiere und Berichte › Arbeits- oder Diskussionspapiere
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RIS
TY - UNPB
T1 - Conduct or Construct Ourselves?
T2 - Cultural Criminology’ und ‚Governmentality’ im Vergleich
AU - Kretschmann, Andrea
PY - 2008/4
Y1 - 2008/4
N2 - Jede Theorie rahmt ihren Gegenstand ausgehend von ihren Vorannahmen und Arbeitsweisen. So hat die Kriminologie unter Hinzuziehung biologischer Ausgangspunkte die Kriminalität lange Zeit aus dem Individuum selbst hervorgehen sehen und tut es z.T. immer noch, während eine Kritische Kriminologie, vom Feld der sozialen Kontrolle ausgehend, das Soziale als ursächlich für Kriminalität begriff. Im Bereich des Sozialen bewegen sich auch die neueren theoretischen Perspektiven Cultural Criminology und Governmentality. In der Erkenntnis, dass durch die Fokussierung bestimmter Objekte und Subjekte immer schon anderes Wissen ausgeschlossen wird, haben sich beide die Genese von Wahrheit (Governmentality) bzw. die Produktion von Bedeutung (Cultural Criminology) und ihre Verknüpfung mit Subjekten und Körpern zum Thema gemacht. Die sozialwissenschaftliche Perspektive der Governmentality analysiert dabei den konstitutiven Prozess Wahrheiten produzierender Nennungen, um von dort aus auf Episteme und Machtverhältnisse zu schließen. Der originär kriminologische Ansatz der Cultural Criminology begreift das Bezeichnete als konstruierte, aber dennoch sozial wirkmächtige, in Interaktionen hergestellte soziale Realität, um Aussagen über Widerständigkeiten und ‚Machtasymmetrien’ treffen zu können.Der folgende Vergleich von Cultural Criminology und Governmentality führt über die Betrachtung von grundlegenden Begriffen wie Macht, Subjekt und Widerstand in Anlehnung an Risikodiskurse zu einer Untersuchung ihres Erklärungsgehalts, um von dort aus Schlüsse über ihren Nutzen für die Kriminologie zu ziehen. Weniger auf eine abschließende Systematisierung als durch die Befragung der Governmentality und Cultural Criminology auf ihre „kritisch kontrollierte systematische Erschließung neuer Perspektiven“ (Lindemann 2005, 55), die Raum für eine mögliche Modifikation oder Weiterentwicklung der Ansätze lässt, ist diese Analyse ausgerichtet.
AB - Jede Theorie rahmt ihren Gegenstand ausgehend von ihren Vorannahmen und Arbeitsweisen. So hat die Kriminologie unter Hinzuziehung biologischer Ausgangspunkte die Kriminalität lange Zeit aus dem Individuum selbst hervorgehen sehen und tut es z.T. immer noch, während eine Kritische Kriminologie, vom Feld der sozialen Kontrolle ausgehend, das Soziale als ursächlich für Kriminalität begriff. Im Bereich des Sozialen bewegen sich auch die neueren theoretischen Perspektiven Cultural Criminology und Governmentality. In der Erkenntnis, dass durch die Fokussierung bestimmter Objekte und Subjekte immer schon anderes Wissen ausgeschlossen wird, haben sich beide die Genese von Wahrheit (Governmentality) bzw. die Produktion von Bedeutung (Cultural Criminology) und ihre Verknüpfung mit Subjekten und Körpern zum Thema gemacht. Die sozialwissenschaftliche Perspektive der Governmentality analysiert dabei den konstitutiven Prozess Wahrheiten produzierender Nennungen, um von dort aus auf Episteme und Machtverhältnisse zu schließen. Der originär kriminologische Ansatz der Cultural Criminology begreift das Bezeichnete als konstruierte, aber dennoch sozial wirkmächtige, in Interaktionen hergestellte soziale Realität, um Aussagen über Widerständigkeiten und ‚Machtasymmetrien’ treffen zu können.Der folgende Vergleich von Cultural Criminology und Governmentality führt über die Betrachtung von grundlegenden Begriffen wie Macht, Subjekt und Widerstand in Anlehnung an Risikodiskurse zu einer Untersuchung ihres Erklärungsgehalts, um von dort aus Schlüsse über ihren Nutzen für die Kriminologie zu ziehen. Weniger auf eine abschließende Systematisierung als durch die Befragung der Governmentality und Cultural Criminology auf ihre „kritisch kontrollierte systematische Erschließung neuer Perspektiven“ (Lindemann 2005, 55), die Raum für eine mögliche Modifikation oder Weiterentwicklung der Ansätze lässt, ist diese Analyse ausgerichtet.
KW - Soziologie
M3 - Arbeits- oder Diskussionspapiere
T3 - IRKS Working Paper
BT - Conduct or Construct Ourselves?
PB - Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS)
CY - Wien
ER -