Entwicklung und Umsetzung eines Monitoringsystems zur Analyse der Akteursstruktur bei der Freiflächen-Photovoltaik und der Windenergie an Land

Projekt: Forschung

Projektbeteiligte

Beschreibung

Mit der jüngsten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden die bisher gesetzlich festgelegten Vergütungen für Windenergieanlagen an Land und Freiflächen-Photovoltaikanlagen durch in wettbewerblichen Ausschreibungen bestimmte Vergütungen ersetzt. Im Segment der Photovoltaik (PV) sind bereits mehrere Ausschreibungsrunden realisiert worden. Für die Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen an Land (WEA) wird die Vergütung ab 2017 in Ausschreibungen ermittelt. Die Erfahrungen mit ausländischen Erneuerbare-Energien (EE)-Ausschreibungssystemen haben gezeigt, dass der Preiswettbewerb in wettbewerblichen Ausschreibungen die Akteursstruktur in den betreffenden Märkten beeinflussen kann, da das Risiko, mit einem abgegebenen Gebot zu scheitern, insbesondere für kleine Akteure abschreckend wirken kann. Sie können die Projektrisiken nicht über ein größeres Portfolio unterschiedlicher Projekte verteilen. In zahlreichen Ausschreibungssystemen im Ausland ist zu beobachten, dass hier vor allem größere, finanzstarke und Multi-Projekt-Akteure sehr hohe Marktanteile haben. In Deutschland besteht die besondere Situation, dass während der ersten Jahre des Ausbaus von Windenergie an Land und PV nicht die etablierten Energieversorgungsunternehmen Projekte initiiert und realisiert haben, sondern vor allem (Zusammenschlüsse von) Privatpersonen. In der Folge wurden EE-Projekte öffentlich oft als bürgernah und für eine Vielzahl an Personen zugängig wahrgenommen, was vielerorts zu einer hohen Akzeptanz dieser Technologien beiträgt. Zugleich ist nicht bekannt, ob und in welcher Weise und welchem Ausmaß sich die Akteursstruktur und Beteiligungskonstellationen auch ohne Ausschreibungen verändert haben und in welcher Phase welche Akteursgruppe in welchem Maße beteiligt war und ist.

Es ist ein erklärtes Ziel des Gesetzgebers, die bestehende Akteursvielfalt auch nach der Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Vergütungshöhe zu erhalten (§ 2 Abs. 5 Satz 3 EEG 2014, § 2 Abs. 3 Satz 2 EEG 2017). In welchem Maße dieses Ziel erreicht oder verfehlt wird, lässt sich durch den Vergleich der bisherigen Akteursstruktur mit derjenigen nach Einführung von Ausschreibungen bewerten. Dies wiederum setzt jedoch, neben einer notwendigen Konkretisierung des Ziels „Akteursvielfalt“ in normativer Hinsicht, eine wissenschaftlich belastbare Methode zur Ermittlung – im besten Falle Quantifizierung – dieser Akteursvielfalt voraus. Bislang existiert eine solche Methodik nicht. Das vorgeschlagene Forschungsvorhaben soll diese Lücke schließen, um sowohl den Status quo als auch die Entwicklung der kommenden Jahre konsistent bewerten zu können. So soll zunächst eine Methodik zur Erhebung der Akteursvielfalt bei Windenergie an Land und Freiflächen-PV entwickelt und diese sodann auf Inbetriebnahmen seit 2010 sowie die Zeit nach Einführung der Ausschreibungen angewandt werden.
AkronymMonitoring Akteursvielfalt
StatusAbgeschlossen
Zeitraum04.11.1630.04.21